Weitere Entscheidungen unten: VerfGH Bayern, 04.07.1996 | BVerfG, 21.08.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,537
BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsschuldner - Gewerbesteuerschuld - Einwendung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 75 Abs 1, AO § 166, AO § 191, AO § 350
    Haftung des Betriebsunternehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 726
  • NVwZ 1997, 481 (Ls.)
  • WM 1997, 282
  • DVBl 1997, 482
  • BStBl II 1997, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 28.07.1966 - V 64/64

    Auslegung des § 119 Abgabenordnung (AO)

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der inhaltlich entsprechenden Vorschrift des § 119 RAO (Hinweis auf BStBl III 1966, 610 (611)).

    Das zu dieser Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, S. 610 (611)) betreffe den anders gelagerten Fall einer Gesellschafterin einer OHG, die wegen rückständiger Umsatzsteuer als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen worden war.

    In unverständlicher und nicht nachvollziehbarer Weise hätte sich das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 1966 (BStBl III 1966, 610) gestützt.

    Hier seien die Voraussetzungen des § 166 AO jedoch - anders als in der vom Bundesverwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, 610) - nicht gegeben.

    Das Bundesverwaltungsgericht berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, 610); der dort entschiedene Sachverhalt unterscheide sich ersichtlich von dem hier zugrundeliegenden Fall.

    Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung kann aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 1966 (- V 64/64 -, BStBl III 1966, 610 = BFHE 86, 636) auch nicht die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Anfechtung der Gewerbesteuermeßbescheide hergeleitet werden.

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht in seiner Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müsse, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (BVerfGE 60, 305 (310); 67, 208 (211); 74, 220 (224)).

    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); 60, 305 (310)).

    Sofern dieses verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß gewahrt ist, kann der Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 54, 117 (123); 60, 305 (310); st. Rspr).

    Ein Grundrechtsverstoß liegt indessen vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der einfach-rechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt hat (BVerfGE 54, 94 (97, 99); 60, 305 (310 f.)).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren gegen einen Gewerbesteuerbescheid seien sie ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 Gewerbesteuergesetz Nr. 3 S. 8 (10 f., 13)).

    Dieser Ausschluß verletze nicht die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980, a. a. O., S. 13 f.).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); 60, 305 (310)).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Sofern dieses verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß gewahrt ist, kann der Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 54, 117 (123); 60, 305 (310); st. Rspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Ein Grundrechtsverstoß liegt indessen vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der einfach-rechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt hat (BVerfGE 54, 94 (97, 99); 60, 305 (310 f.)).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 40, 272 (274 f.); 77, 275 (284)).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 40, 272 (274 f.); 77, 275 (284)).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Das Gebot der Effektivität gilt danach nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht, sondern auch für das Recht, im Verfahren gehört zu werden (BVerfGE 81, 123 (129)).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 40, 272 (274 f.); 77, 275 (284)).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BFH, 18.03.1987 - II R 35/86

    Auskunftsverlangen - Haftungsschuldner - Steuerschuld - Zulässigkeit -

  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

  • BFH, 28.01.1982 - V R 100/80

    Folgen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87

    Vermögensübernahme - Haftung - Gewerbesteuerschuld - Verwaltungsverfahren

  • BFH, 08.12.1981 - VII R 105/78

    Verjährung eines Haftungsanspruchs - Unterbrechung der Verjährung

  • BFH, 07.02.1980 - VI B 97/79

    Unanfechtbarkeit eines Urteils - Beiladung - Anfechtung eines

  • BFH, 07.12.1956 - III 233/55 S

    Einlegung eines Rechtsmittels durch den Ehegatten, an den der Haftungsbescheid

  • BFH, 27.09.2017 - XI R 9/16

    Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei

    e) Da die Klägerin die Möglichkeit hatte, mit ihren Einwendungen gegen ihre Haftung vor Gericht gehört zu werden, ist ihre Haftung verfassungsgemäß (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, Rz 28, m.w.N.; Krumm, StuW 2012, 329, 331 ff., 333).
  • BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16

    Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 247) lässt sich für den Streitfall nichts entnehmen, weil in dem vom BVerfG entschiedenen Fall dem Haftungsschuldner im Ergebnis keine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung stand, sich als Betriebsübernehmer gegen eine Haftung für Gewerbesteuerschulden des früheren Grundstückseigentümers mit Einwendungen gegen die Primärschuld zur Wehr zu setzen.
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 228/97

    Umsatzsteuererstattungsanspruch - Abtretung - Mietkaufvertrag -

    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision rügt die Klägerin Divergenz zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 1987 VII R 116/86 (BFHE 150, 396, 398, BStBl II 1987, 863) und zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 124).

    Mit der Rüge, das FG sei von dem Beschluß des BVerfG in DStRE 1997, 124 abgewichen, macht die Klägerin ihrem Sachvortrag nach in Wirklichkeit den Verfahrensfehler der Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und Verletzung des rechtlichen Gehörs (115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG) geltend.

    Für das Gericht beinhaltet dieser Anspruch die Verpflichtung, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen (BVerfG-Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 153, 154, und in DStRE 1997, 124; BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946 f.) und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen.

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt läßt (BVerfG-Beschlüsse vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2217; in DStRE 1997, 124).

    Die behauptete Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Beschluß des BVerfG in DStRE 1997, 124 scheidet schon deshalb aus, weil der Beschluß zu einem anderen Sachverhalt: nämlich zur Berechtigung eines Haftungsschuldners, Einwendungen nicht nur gegen die Haftungsschuld, sondern auch Einwendungen gegen die zugrundeliegende Steuerschuld zu erheben, ergangen ist.

  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Eine Verletzung der aus Art. 19 Abs. 4 und aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsprinzipien kommt allerdings in Betracht, wenn ein Rechtsschutz Suchender aufgrund gegenläufiger Rechtsprechung verschiedener Gerichtsbarkeiten schlechthin keine Möglichkeit hat, mit seinen Einwendungen vor Gericht gehört zu werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, S. 726).

    In einem solchen Fall können nach Erschöpfung des Rechtsweges die Entscheidungen der zu Unrecht verweisenden Gerichtsbarkeit unter Berufung auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, ohne dass die andere Gerichtsbarkeit angerufen werden muss (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, S. 726).

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    e) Da der Kläger die Möglichkeit hatte, mit seinen Einwendungen gegen seine Haftung vor Gericht gehört zu werden, ist seine Haftung verfassungsgemäß (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, Rz 28, m.w.N.; Krumm, Steuer und Wirtschaft 2012, 329, 331 ff., 333).
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 11/08

    Erwerberhaftung bei Kauf eines Unternehmens durch eine Bruchteilsgemeinschaft -

    Der Haftungsschuldner dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415) entgegen der Rechtsauffassung des FG Einwendungen gegen die Primärschuld erheben.

    Es entspricht der Rechtsprechung des BFH und des BVerfG, dass der Haftungsschuldner Einwendungen nicht nur gegen die Haftungsschuld, sondern grundsätzlich auch gegen die Steuerschuld erheben kann, für die er als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998, unter II.2.c cc, m.w.N.; BVerfG-Beschluss in BStBl II 1997, 415, unter B.II.2.a).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 06.07.2011 - II R 44/10

    Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch

    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, unter B.II.1., m.w.N.).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Eine Verletzung der aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsprinzipien kommt aber in Betracht, wenn ein Rechtsschutzsuchender aufgrund gegenläufiger Rechtsprechung verschiedener Gerichtsbarkeiten schlechthin keine Möglichkeit hat, mit seinen Einwendungen vor Gericht gehört zu werden (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.2.2006 - 1 BvR 2304/05 - Juris RdNr 11 und BVerfG Kammerbeschluss vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 - Juris RdNr 23) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 2 S 2429/99

    Umfang des Einwendungsausschlusses für Haftungsschuldner

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 -, BStBl. II 1997, 415 = KStZ 1997, 172 ff.) geht der Senat davon aus, dass ein Haftungsschuldner seiner Inanspruchnahme nach § 191 AO aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes grundsätzlich Einwendungen entgegensetzen kann, die nicht nur die Haftungsschuld, sondern die davon zu unterscheidende sog. Primärschuld, für die er als Haftender in Anspruch genommen wird, betreffen (ebenso BFH, Urteil vom 18.3.1987, BStBl. II 1987, 419; Urteil vom 8.12.1981, BStBl. II 1982, 226; Tipke/Kruse, aaO, Tz. 132 zu § 191; Klein, aaO, Anm. 10 zu § 191; Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, Rdnr. 92 zu § 191).

    Danach sind dem Haftungsschuldner Einwendungen gegen die Primärschuld dann abgeschnitten, wenn diese unanfechtbar gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt worden ist und der Haftungsschuldner entweder Gesamtrechtsnachfolger des Primärschuldners ist oder rechtlich in der Lage gewesen wäre, den gegen diesen erlassenen Steuerbescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten (BVerfG, Urteil vom 29.11.1996, aaO).

    Der Haftungsschuldner ist nur durch den Haftungsbescheid beschwert, nicht aber durch die Festsetzung der Primärschuld (BVerfG, Urteil vom 29.11.1996, aaO; Tipke/Kruse, aaO, Tz. 55 zu § 40 FGO).

  • BFH, 25.11.2015 - I R 85/13

    Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur

  • OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20

    Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 14 B 535/13

    Inanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters juristischer Personen aufgrund der

  • FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

  • FG Köln, 19.07.2018 - 13 K 3142/13

    Haftung: "Director" einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für

  • BFH, 06.07.2011 - II R 43/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. 7. 2011 II R 44/10 - Anfechtung eines gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

  • VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08

    Gewerbesteuerhaftung; Auswirkungen der Verletzung von Mitwirkungspflichten;

  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 08.06.2005 - X B 54/04

    PZU; Beweiskraft

  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

  • FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 2582/07

    Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH bei Bestandskraft

  • BFH, 30.06.2005 - VI S 7/05

    Lohnsteuerbescheinigung: negativer Kompetenzkonflikt zwischen Arbeitsgericht und

  • VG Weimar, 22.06.2021 - 6 K 1426/19

    Zur Frage der Haftung als faktischer Geschäftsführer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 S 6.21

    Haftungsbescheid, Messbescheid, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer,

  • BFH, 18.02.2003 - X B 111/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05

    Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer;

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-05
  • VG Köln, 11.01.2008 - 23 L 1788/07

    GmbH-Geschäftsführer haftet nicht für noch nicht festgesetzte Gewerbesteuer

  • VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06

    Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung;

  • BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

  • FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06

    Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 14 B 787/12

    Voraussetzung für den Erlass eines Haftungsbescheides im Hinblick auf den

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 1 K 59/08

    Inanspruchnahme als Komplementär für eine Geldschuld der KG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 3 A 87/94

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages; Feststellung einer persönlichen

  • VG München, 02.04.2009 - M 10 K 08.2506

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Beweislast für fehlende Mittel;

  • FG Düsseldorf, 21.11.1997 - 3 K 8003/93

    Haftung für die Säumniszuschläge; Fortführung eines Unternehmens als

  • VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811

    Gewerbesteuer: Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides gegenüber dem "Director"

  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 1045/95

    Lohnsteuerhaftung; Bestandskraft der Anmeldung; Festellungslast -

  • FG Hamburg, 17.12.1997 - II 320/97

    Besteuerung des Gewerbekapitals in den alten Bundesländern; Gebotenheit der

  • VG München, 10.07.2008 - M 10 K 07.2752

    Beendigung der Geschäftsführerstellung; Überwachungsverschulden; Einwendungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4096
VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 16-VII-94, 19-VII-94, 20-VII-94, Vf. 21-VII-94, Vf. 25-VII-94 (https://dejure.org/1996,4096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2874 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot

    Zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden gehört die Totenbestattung (Art. 83 Abs. 1 BV; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/87).

    Verfassungsrechtlich tragfähig wäre diese Annahme nur dann, wenn gesagt werden könnte, der Regelung fehle zugleich der spezifisch örtliche Bezug (vgl. BVerwGE 87, 228/231; zum Merkmal des spezifisch örtlichen Bezugs allgemein BVerfG vom 11.1988 = BVerfGE 79, 127/151 f.; VerfGH 49, 79/92).

    Nach Art. 149 Abs. 1 Satz 1 BV haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt wird (VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/87).

  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Im Übrigen folgt auch aus Art. 100 und Art. 149 Abs. 1 BV die Pflicht des Staates, die Menschenwürde auch nach dem Tod zu schützen und eine den jeweiligen Pietätsvorstellungen der Gesellschaft und der herrschenden Kultur angemessene Bestattung - durch die Aufbahrung des Leichnams, die Gestaltung der Trauerfeier und die Beisetzung der Urne - zu gewährleisten (BayVerfGH NVwZ 1997, 481/484).
  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

    Hiervon ausgenommen ist nur ein enger Bereich, für den diese Einrichtungen durch Einführung eines satzungsmäßigen Benutzungszwangs monopolisiert werden können, nämlich im Wesentlichen nur die unmittelbar mit der Bestattung im gemeindlichen Friedhof zusammenhängenden Vorgänge (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/88 f. m. w. N.).

    Die von der Stadt angesprochene besondere Bedeutung des Bestattungswesens für die örtliche Gemeinschaft (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91) kann die gesetzliche und verfassungsrechtliche Subsidiarität dieser Aufgabenzuweisung an die Gemeinde nicht aufheben.

    Diese Subsidiarität entspricht der historischen Entwicklung, da die Totenbestattung ursprünglich und über lange Zeit hinweg von den Kirchen erfüllt wurde und zum Teil, vor allem in ländlichen Gebieten, auch heute noch erfüllt wird (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/88).

    Die für den Anschluss- und Benutzungszwang bei gemeindlichen Versorgungseinrichtungen, wie Wasserversorgungsanlagen, angestellte Erwägung, dass finanzielle Gesichtspunkte unter Umständen eine Teilnahmepflicht aller, auch der an sich nicht anschlussbereiten Grundstücksanlieger, rechtfertigen können, um einen sinnvollen und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb dieser Einrichtung zu gewährleisten (vgl. VerfGH vom 12.11.1963 = VerfGH 16, 128/133; Bauer/Böhle/Masson/Samper, RdNr. 15 zu Art. 24 GO ), ist auf Bestattungseinrichtungen schon wegen der Subsidiarität der Aufgabenzuweisung an die Gemeinden auf diesem Gebiet (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/90), nicht übertragbar.

    Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV ist keine Vorschrift, die - soweit nicht eine Monopolisierung durch den Benutzungszwang zulässig ist - die Gemeinden vor privater Konkurrenz schützt; sie soll lediglich die Eigenverantwortlichkeit gemeindlichen Handelns vor Eingriffen des Gesetzgebers sichern (vgl VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/89).

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    aa) Der aus der Würde des Menschen als elementarem Menschenrecht (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 100 BV) folgende postmortale Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, soll ihn über den Tod hinaus vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung oder Ächtung bewahren und davor schützen, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht, verspottet oder in anderer Weise herabgewürdigt zu werden (BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 56 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 4.7.1996 - Vf. 16-VII-94 - VerfGH 49, 79/92 = NVwZ 1997, 481).

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieser Staatszielbestimmung, deren Verletzung in einem Verfahren bezüglich der Zulassung privater Feuerbestattungsanlagen gerügt worden war (Gröschner, Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung, 1995, 50 ff.), keinen eigenständigen Bedeutungsgehalt neben der Menschenwürde (Art. 100 BV) und dem Gebot einer schicklichen Beerdigung (Art. 149 Abs. 1 Satz 1 BV) beigemessen (BayVerfGH, E.v. 4.7.1996 - Vf. 16-VII-94 u.a. - VerfGH 49, 79/92).

  • VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462

    BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu;

    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt und auch noch nach dem Tode Schutz genießt (BVerfG vom 27.7.1993, NJW 1994, 783; vom 18.1.1994, NJW 1994, 783/784; VerfGHE 49, 79/92), zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten.

    Es ist bereits fraglich, ob ein Plastinat als Leiche nicht eine "res extra commercium" ist und sich damit bereits dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie entzieht (vgl. VerfGHE 49, 79/93; Gröschner, Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung, 1995, S. 52 ff.).

  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Der Verfassungsgerichtshof kann Prognosen des Gesetzgebers über die sachliche Eignung und die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nur dann beanstanden, wenn sie im Ansatz oder in der Methode offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (vgl. VerfGH 47, 207/219; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91; VerfGH vom 19.4.2007; vgl. ferner BVerwG vom 7.7.1978 = BVerwGE 56, 110/121 f.).
  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Dementsprechend wirken Staat und Religionsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen zusammen, so etwa bei den sozialen Diensten, der Erwachsenenbildung, der Erhebung der Kirchensteuer, der Abhaltung von Religionsunterricht an Schulen, im Bestattungswesen (vgl. VerfGH BayVBl 1996, 590/627) sowie bei der Erfüllung der vom Freistaat Bayern mit den christlichen Kirchen abgeschlossenen Verträge (Konkordat mit dem Heiligen Stuhle; Vertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2012 - 17-VI-11

    Teilweise unzulässige, im Übrigen jedenfalls unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Die in 100 BV ebenso wie in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, endet nicht mit dem Tod (BVerfG vom 24.2.1971 = BVerfGE 30, 173/194; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/92; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 35 zu Art. 100).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576

    Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig

    Das umfasst die Verpflichtung der Gemeinden, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten, wenn sie von den Kirchen oder von anderen Stellen nicht bereitgehalten werden (vgl. VerfGH vom 4.7.1996 VerfGH 49, 79/89 - Gewährleistungsverantwortlichkeit).
  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Die Erwägungen des Gesetzgebers, die dem Ergebnis von Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechen, sind nicht offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar (vgl. VerfGH vom 12.1.1998 = VerfGH 51, 1/14 f.; VerfGH vom 4.7.1996 = VerfGH 49, 79/91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2005 - 8 B 11345/05

    Genehmigungsfähigkeit eines privat betriebenen Krematoriums im Industriegebiet;

  • FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage

  • FG München, 23.11.2004 - 7 V 4199/04

    Von bayerischer Stadt oder Gemeinde betriebenes Krematorium als Betrieb

  • VG Bayreuth, 26.07.2013 - B 5 K 12.307

    Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals

  • VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 6 K 03.1407
  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.1151

    Klinikseelsorge; Religionsgemeinschaft; Islam

  • VG Würzburg, 22.01.1997 - W 2 K 96.1005

    Verletzung des Rechts auf eine verhältnismäßige Verteilung der Sitze in einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5898
BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96 (https://dejure.org/1996,5898)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 1 BvR 866/96 (https://dejure.org/1996,5898)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96 (https://dejure.org/1996,5898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlage einer Rechtssache an den EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96
    Das Unterlassen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 3 EGV kann am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann beanstandet werden, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen des Gerichts offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 [194 ff.]) Das ist hier nicht der Fall.
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Es ist geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellt, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96 -, NVwZ 1997, S. 481; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 -, DB 1998, S. 1919).
  • BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97

    Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts iSv EWGVtr

    Dafür ist auch nichts ersichtlich (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96, NVwZ 1997, S. 481).
  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 4 Bf 378/99

    Verhinderung eines Einzelrichters bei Verhandlung und Entscheidung in der Sache

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht